Wie wird man Bürgerbusfahrer/in?
Nicht jede Person, die einen Führerschein hat, darf auch einen Bürgerbus steuern.
Der Gesetzgeber stellt hier besondere Anforderungen: Grundsätzlich muss der Fahrende mindestens 21 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse III) besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Fahrgastbeförderungsschein (Bürgerbus):
- Gültigkeit: Personen unter 60 Jahre 5 Jahre, Personen über 60 Jahre 5 Jahre, allerdings mit der Einschränkung, dass eine jährliche Untersuchung durchgeführt werden muss
- Grundlage: ärztliche- und augenärztliche Untersuchung
- Durchführung: INOMED-Institut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Südlohn
- Termin: nach Absprache
- Kosten: werden vom Verein übernommen
- Zeit: ½ bis ¾ Stunde
- Maximaler Durchlauf: 15 Personen pro Tag, Untersuchungen laufen parallel
Sollten Sie noch keinen Führerschein Klasse B haben:
Der Führerscheinumtausch wird bei der Gemeinde Südlohn beantragt. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Führerscheinumtausch
- ein Passfoto
- Unterschrift auf gesondertem Vordruck
- Kopie des alten Führerscheins und des Personalausweises
Die Kosten von 25,00 Euro werden vom Kreis Borken übernommen.
Wollen Sie Bürgerbusfahrer/in werden?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie. Anbei die Vereinbarung über die Tätigkeit als Bürgerbusfahrer/in: Download
Aktueller Flyer

Aktueller Fahrplan:
Aktuelle Fahrpläne und Fahrpreise finden Sie hier auch zum Download.
Wollen Sie Bürgerbusfahrer/in werden?
Den aktuellen Flyer finden Sie hier auch zum Download.

Kontakt:
Kontakt:
E-Mail: buergerbus@suedlohn.de
Geschäftsstelle:
Horst 4
46354 Südlohn
Vorsitzender:
Herbert Schlottbom
Lindenstraße 41
Tel.: 02862 / 6948