Wie wird man Bürgerbusfahrer/in?

Nicht jede Person, die einen Führerschein hat, darf auch einen Bürgerbus steuern.

Der Gesetzgeber stellt hier besondere Anforderungen: Grundsätzlich muss der Fahrende mindestens 21 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B (früher Klasse III) besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.

Fahrgastbeförderungsschein (Bürgerbus):

  • Gültigkeit: Personen unter 60 Jahre 5 Jahre, Personen über 60 Jahre 5 Jahre, allerdings mit der Einschränkung, dass eine jährliche Untersuchung durchgeführt werden muss
  • Grundlage: ärztliche- und augenärztliche Untersuchung
  • Durchführung: INOMED-Institut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Südlohn
  • Termin: nach Absprache
  • Kosten: werden vom Verein übernommen
  • Zeit: ½ bis ¾ Stunde
  • Maximaler Durchlauf: 15 Personen pro Tag, Untersuchungen laufen parallel

Sollten Sie noch keinen Führerschein Klasse B haben:

Der Führerscheinumtausch wird bei der Gemeinde Südlohn beantragt. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag auf Führerscheinumtausch
  • ein Passfoto
  • Unterschrift auf gesondertem Vordruck
  • Kopie des alten Führerscheins und des Personalausweises

Die Kosten von 25,00 Euro werden vom Kreis Borken übernommen.

 

Wollen Sie Bürgerbusfahrer/in werden?

Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie. Anbei die Vereinbarung über die Tätigkeit als Bürgerbusfahrer/in: Download

 

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