Tarifbestimmungen für den BürgerBus B7 Südlohn-Oeding
1. Geltungsbereich
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen sowie für die Beförderung von Sachen und Tieren auf der Linie des BürgerBusses B7 Südlohn-Oeding.
2. Fahrpreise / Fahrausweise
Auf der BürgerBus-Linie werden gesonderte Fahrausweise für eine Fahrt zu nachfolgenden Preisen ausgegeben:
Fahrpreise Einzelfahrt Erwachsene
von/nach | Winterswijk | Oeding | Südlohn | Hundewick | Stadtlohn |
Winterswijk | 0,50 € | 1,50 € | 2,00 € | 2,50 € | 3,00 € |
Oeding | 1,50 € | 0,50 € | 1,00 € | 1,50 € | 2,00 € |
Südlohn | 2,00 € | 1,00 € | 0,50 € | 1,00 € | 2,00 € |
Hundewick | 2,50 € | 1,50 € | 1,00 € | 0,50 € | 1,00 € |
Stadtlohn | 3,00 € | 2,00 € | 2,00 € | 1,00 € | 0,50 € |
Fahrpreise Einzelfahrt Kinder (6-14 Jahre)
von/nach | Winterswijk | Oeding | Südlohn | Hundewick | Stadtlohn |
Winterswijk | 0,50 € | 1,00 € | 1,00 € | 1,50 € | 1,50 € |
Oeding | 1,00 € | 0,50 € | 0,50 € | 1,00 € | 1,00 € |
Südlohn | 1,00 € | 0,50 € | 0,50 € | 0,50 € | 1,00 € |
Hundewick | 1,50 € | 1,00 € | 0,50 € | 0,50 € | 1,00 € |
Stadtlohn | 1,50 € | 1,00 € | 1,00 € | 0,50 € | 0,50 € |
Die Fahrausweise berechtigen zur einmaligen Benutzung der Verkehrsmittel innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches am Lösungstag bis einschl. 3.00 Uhr des folgenden Tages.
Die Fahrausweise berechtigen nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel.
Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig. Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet.
Die von den Verkehrsunternehmen des Tarifraumes Münsterland ausgegebenen ZeitTickets entsprechend 3.2 der Tarifbestimmungen des Münsterland-Tarifes werden auf der BürgerBus-Linie B7 Südlohn-Oeding anerkannt.
Jeder Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises oder eines zur Beförderung berechtigten Ausweises im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (§§ 145 ff.) ist, darf Kinder bis zum 5. Lebensjahr unentgeltlich mitnehmen.
3. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:
- Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
- Personen mit ansteckenden Krankheiten,
- Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
Nicht schulpflichtige Kinder bis 5 Jahren können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben; die Vorschriften des Abs. 1 bleiben unberührt. Kinder bis einschl. 3 Jahren müssen stets begleitet sein. Ein Fahrgast ab 6 Jahren darf aus Gründen der Betriebssicherheit nicht mehr als 3 Kinder bis zu einem Alter von einschl. 3 Jahren mitnehmen.
4. Beförderung von Schwerbehinderten
Schwerbehinderte Personen werden bei Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises unentgeltlich befördert, sofern sie nach dem Sozialgesetzbuch IX (§§ 145ff.) in der jeweils gültigen Fassung dazu berechtigt sind.
Für diesen Personenkreis ist auch die Mitnahme von Handgepäck, eines mitgeführten Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sowie sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes unentgeltlich.
Sofern eine ständige Begleitperson notwendig und dieses im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist, wird auch diese unentgeltlich befördert.
5. Beförderungsentgelt für Sachen
Handgepäck, Kinderwagen für mitreisende Kinder, ein Paar Ski und ein Rodelschlitten pro Fahrgast werden unentgeltlich befördert, soweit die Mitnahme der Sachen im Fahrgastraum möglich ist.
6. Erhöhtes Beförderungsentgelt
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt: 40 Euro.
Es wird unter der Voraussetzung des § 9 der Beförderungsbedingungen für den Münsterland-Tarif erhoben.
Muss das erhöhte Beförderungsentgelt vom Verkehrsunternehmen eingezogen werden, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro erhoben.
7. Reinigungskosten
Reinigungskosten zu § 4 Abs. 6 der Beförderungsbedingungen für den Münsterland-Tarif werden nach Aufwand berechnet. Hierbei ist ein Mindestbetrag in Höhe von 20 Euro zzgl. 7,50 Euro bei nachträglichem Einzug durch das Verkehrsunternehmen zu zahlen.
Aktueller Fahrplan:
Aktuelle Fahrpläne und Fahrpreise finden Sie hier auch zum Download.

Kontakt:
Kontakt:
E-Mail: buergerbus@suedlohn.de
Geschäftsstelle:
Horst 4
46354 Südlohn
Vorsitzender:
Herbert Schlottbom
Lindenstraße 41
Tel.: 02862 / 6948